Unsere Leistungen – von Mensch zu Mensch

Familienähnliche Wohngruppen (0 bis 18 Jahre)

Heimerziehung gemäß §34 SGB VIII

Unsere Bewohner der familienähnlichen Wohngruppen werden durch pädagogische Angebote und in Einzelfällen therapeutischer Unterstützung in ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Ziel unserer Alltagsbegleitung ist die Rückführung in die Herkunftsfamilie, eine auf längere Zeit angelegte Lebensform (z.B. geeignete Wohngruppe oder Pflegefamilie) oder die Verselbständigung in eigenen Wohnraum.

Hier bieten wir insgesamt 3 Wohngruppen für jeweils 7 Kinder. Prinzipiell legen wir großen Wert auf den Erhalt von Geschwisterbeziehungen, aber auch auf die Individualität jedes Einzelnen.

Mutter-/Vater-Kind-Wohnen

Gemeinsame Wohnform für Mütter bzw. Väter mit Kind/Kindern gemäß § 19 SGB VIII

Stationäre Betreuung für Mütter/Väter mit Kind/Kindern zur Unterstützung bei Pflege und Erziehung, mit dem Ziel eine selbstständige und verantwortungsvolle Lebensführung zu erreichen. Wir bieten Hilfestellungen auch für minderjährige, psychisch erkrankte bzw. geistig beeinträchtige Mütter bzw. Väter sowie für Schwangere.

Hier stehen in zwei unserer Einrichtungen, Räumlichkeiten für insgesamt 8 Mütter/ Väter mit ihrem Kind/ihren Kindern zur Verfügung.

Betreutes Jugendwohnen in Einraumwohnungen (ab 16 Jahren)

Heimerziehung und weitere betreute Wohnform gemäß §§ 34, 41 SGB VIII

Jugendliche und junge Volljährige werden in unseren Einraumwohnungen als stationäre Jugendhilfe in ihrer weitgehend eigenverantwortlichen Alltagsgestaltung durch unsere Fachkräfte punktuell durch pädagogische Angebote zur Persönlichkeitsfestigung unterstützt. Zudem liegt der Fokus der Arbeit hier auf der Verselbstständigung und der Vorbereitung auf den eigenen Wohnraum.

Hier stehen 2 kleine Einraumwohnungen, angegliedert an unserem Domizil Coswig, aber mit separaten Eingängen, für Jugendliche ab 16 Jahren zur Verfügung.

Jugendwohngruppen (ab 14 Jahren)

Betreute Wohnform in den Außenwohngruppen gemäß §§ 34, 41 SGB VIII

Stationäre Jugendhilfe, die durch eigenverantwortliche Alltagsgestaltung und pädagogische Angebote die individuelle Persönlichkeitsentfaltung festigt und gezielt eine Rückführung oder die Verselbständigung vorbereitet. Es werden unter anderem lebenspraktische Fähigkeiten durch unsere pädagogischen Fachkräfte vermittelt.

Hier bieten wir in 2 unserer Einrichtung für Jugendliche ab 14 Jahre insgesamt 7 Plätze ausschließlich für Mädchen in unserer Wohngruppe auf der Dresdner Straße (AWG) bzw. 6 Plätze auf der Moritzburger Straße (I-AWG) in Coswig.

Inobhutnahme (0 bis 17 Jahre)

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII

Als Inobhutnahmestelle des Landkreises Meißen nehmen wir Kinder und Jugendliche jederzeit auf, um in akuten Krisensituationen einen sicheren Ort zu schaffen. Innerhalb einer kurzzeitigen sozialpädagogischen Betreuung findet seitens des Jugendamtes und der Eltern eine Perspektivklärung statt, um Kindeswohlgefährdung abzuwenden und um eine optimale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Dabei ist es uns wichtig, dass alle an der Hilfe Beteiligten miteinbezogen werden und partizipativ mitentscheiden.

Insgesamt 6 Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit können in unserer Inobhutnahme in einer kleinen gemütlichen Wohngruppe im Domizil Coswig einen Schutzraum finden.

Übergangswohngruppe (0 bis 18 Jahre)

Kurzfristige Wohnform gemäß § 34 SGB VIII

Die pädagogische Arbeit in der Übergangswohngruppe dient einer kurzfristigen, stationären Unterbringung, um eine aktuelle Krise zu bearbeiten und in Kooperation mit dem Jugendamt sowie den gesetzlichen Vertretern eine langfristige Perspektive zu entwickeln. Durch unsere Fachkräfte werden in den ersten Wochen u. a. notwenige gesundheitliche Versorgungen, Therapien oder Arztbesuche eingeleitet.

In unserer Übergangswohngruppe im Domizil Coswig finden 5 Kinder und Jugendliche Platz.

Ambulante Hilfen

Unsere ambulanten Angebote im Domizil Meißen sind aufsuchende bzw. beratende Hilfen. Sie können in der eigenen Wohnung, in unseren Beratungsräumen oder im sozialen Umfeld stattfinden. Ziel ist hierbei, vorhandene Probleme oder Krisensituationen innerhalb des familiären Settings zu bearbeiten und gemeinsam eine neue Perspektive zu entwickeln. Diese ambulanten Hilfen werden über das zuständige Kreisjugendamt, auf Antrag, vermittelt. Wir helfen und unterstützen bei der Beantragung.

Unser ambulanter Bereich im Domizil Meißen bietet folgende Hilfen an:

  • Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe gemäß § 30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII
  • Hilfe für junge Volljährige/ Nachbetreuung gemäß §§ 30, 41 SGB VIII
  • Ambulante Betreuung straffällig gewordener Kinder und Jugendlicher gemäß § 52 SGB VIII, §§ 10, 15 JGG in Verbindung mit §§ 29, 30 und 41 SGB VIII
  • Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII und Schulverweigererprojekt (MeiLe)
  • Täter Opfer Ausgleich im Jugendstrafverfahren, ein Angebot zur Wiedergutmachung

Hinweise für Fachkräfte

Fallanfrage für die stationäre Jugendhilfe

Ansprechpartnerinnen:
Frau Golsch / Frau Kümmel

Anfragen bitte an:
coswig@kiju-domizil.de

Freie Platzkapazitäten melden wir regelmäßig an die „Angebots- und Trägerdatenbank Sachsen“.

Fallanfrage für die ambulante Jugendhilfe

Ansprechpartnerin:
Frau Kneusel

Anfragen bitte an:
meissen@kiju-domizil.de